Im Jahr 2000 war die Rasseliste eingeführt worden, seit 30 Jahren gilt in Hessen die «Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden». Laut Angaben des Innenministeriums in Wiesbaden wird die Rasseliste regelmäßig überprüft, unter bestimmten Voraussetzungen würden Rassen gestrichen oder neu aufgenommen.
Wer einen dieser sogenannten Listenhunde hält, muss behördliche Auflagen erfüllen und in vielen Kommunen eine sehr hohe Hundesteuer zahlen. Der Hund muss einen Wesenstest bestehen. Diese Tiere sitzen häufig in Tierheimen und sind schwer zu vermitteln.